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Anschlusswertermittlung – Messung oder Berechnung?

 

Ob im Zuge anstehender Neugestaltung/ Neufassung von Fernwärmeverträgen oder bei einem
geplanten Kesseltausch – stets stellt sich die Frage der tatsächlichen Höhe des Anschlusswertes. Eine
durchaus berechtigte Frage, denn schließlich kostet Anschlusswert bei einer Fernwärmeversorgung
Geld u. im Fall einer direkten Versorgung mittels Kessel, definiert sich über den Anschlusswert die
Kesselgröße, welche wiederum maßgeblich für einen effizienten Betrieb der Feuerungsanlage
verantwortlich ist.
Fraglich bleibt also lediglich das praktikable Verfahren, wie man zu einem sicheren u. belastbaren
Anschlusswert kommt. Genau hier streiten sich die Gelehrten, wobei natürlich jeder der Auffassung
ist, sein Verfahren sei das beste u. sicherste Verfahren.
Resultierend aus unserer Arbeit im Bereich der Wohnungswirtschaft als auch im Bereich der
mittelständigen Industrie bzw. Großindustrie, möchten wir nachfolgend hierzu Stellung beziehen u.
aus Sicht unseres Büros eine Empfehlung aussprechen.
Heizlastberechnung nach DIN EN 12 831
Dieses Verfahren wird von uns ausdrücklich favorisiert. Kritiker mögen sagen, dass die Berechnung
selbstverständlich von einem Ingenieurbüro empfohlen wird bzw. werden muss – nein, das ist nicht
so, wir sehen in einem derartigen Verfahren eine sichere u. beständige Methode mit einer Reihe von
nicht weg zu diskutierenden Vorteilen.
Mit einer Heizlastberechnung werden unterschiedliche klimatische Verhältnisse des jeweiligen
Standortes der Liegenschaft berücksichtigt. Es fliesen tatsächliche bauphysikalische Werte der
wärmeabgebenden Flächen ein u. es werden gebäudespezifische Besonderheiten berücksichtigt.
Zudem handelt es sich bei der Heizlastberechnung um ein bundesweit anerkanntes technisches
Regelwerk, welches dementsprechend nur wenig Spielraum für rechtliche Streitigkeiten einräumt.
Kritiker bemängeln, dass der in Rahmen einer Heizlastberechnung zu Grunde liegende Zustand einer
100%igen Beheizung aller Räume einer Liegenschaft weitab von den tatsächlichen Gegebenheiten
ist. In der Praxis ist dies jedoch lediglich eine Frage der Vereinbarung zwischen Bauherrn u. Planer.
Wir empfehlen lediglich die tatsächlichen Wohnräume (Küche/ Bad/ Schlafzimmer/ Wohnzimmer u.
Kinderzimmer) in die Berechnung aufzunehmen. Flure u. Nebenräume bleiben unberücksichtigt,
ungeachtet dessen, ob diese Räume mit einem Heizkörper versehen werden oder nicht. Des
Weiteren kann mit zusätzlichen Faktoren der Aufheizzeit sowie den rein rechnerisch zu Grunde
liegenden vereinbarten Raumtemperaturen zusätzlicher Spielraum erschlossen werden.
Mit dem sich so darstellenden Ergebnis liegt ein sehr guter u. repräsentativer Wert zu Grunde,
welcher in der Praxis zudem ausreichende Reserven ausweist. In wie weit zudem dann noch weitere
Zuschläge für zentrale Warmwasserbereitung heran gezogen werden, sollte erneut zwischen
Bauherrn u. Planer abgestimmt werden u. ist sicherlich im jeweiligen Einzelfall zu bewerten. Dabei
spielen die konkreten technischen Ausstattungen sowie eingesetzte Regelungshierarchien eine
wichtige Rolle.
Anschlusswertmessung:
Ein weiteres u. in jüngster Zeit vielfach von am Mark tätigen Messunternehmen empfohlenes
Verfahren, ist die sogenannte Anschlusswertmessung – ein Verfahren, von dem wir aus rein
technischer Sicht nichts halten u. folglich empfehlen, diese Vorgehensweise nicht anzuwenden.
Praktisch werden bei diesen Verfahren, welches überwiegend im Bereich der fernwärmeversorgten
Liegenschaften zur Anwendung kommt, in zeitlichen Abständen vom Gebäude abgenommene
Wärmemengen aufgezeichnet, ins Verhältnis zur zeitgleich parallel aufgezeichneten
Außentemperatur gesetzt u. rein nach dem Prinzip der Messpunkthäufigkeit ein rechnerischer
Mittelwert gebildet u. als lineare Funktion auf die minimale Außentemperatur von ‐14 °C
hochgerechnet.
Derartige Messungen wurden uns bereits vielfach vorgelegt u. nicht selten sogar erstellt bei
Außentemperaturen von größer 12°C vorgenommen. So erklären sich Fälle, wo für 80 Wohnungen
eines klassischen Plattenbau in Sachsen mit zentraler Warmwasserbereitung ein Anschlusswert von
85 kW empfohlen wurde. Für uns nicht nachvollziehbare u. abenteuerliche Vorgehensweisen.
Jegliche hausspezifischen Kennwerte, welche sich zudem erst im Bereich von Außentemperaturen
unterhalb von 5 °C bemerkbar machen, werden ignoriert. Aufheizzeiten, welche sich unvermeidbar
beim Umschalten der Nachtabsenkung in Tagbetrieb ergeben, bleiben unberücksichtigt.
Wir empfehlen jedem Bauherrn, sich von derartigen Verfahren zu distanzieren. So verlockend die
hieraus erzielten niedrigen Anschlusswerte auch sein mögen, die Probleme kommen stets im
Nachgang bei tatsächlichen widrigen Außentemperaturen.
Vollbenutzungsstunden:
Ein weiteres Verfahren basiert auf der Grundlage, dass ermittelte Vollbenutzungsstunden in ein
Verhältnis zur abgenommenen Arbeitsenergie gesetzt werden. Zweifelsohne kann dieses Verfahren
für sich in Anspruch nehmen, dass es den tatsächlichen Wert in vielen Fällen sehr nahe kommt,
jedoch gibt es hierbei einige ernstzunehmende Faktoren, welche Ergebnisse nicht unerheblich
verfälschen können.
Insbesondere Fernwärmeversorger ziehen dieses Verfahren gern zu Rate, wobei dieses Verfahren
bei einer Fernwärmeversorgung offenbar mit den geringsten Fehlerquoten behaftet ist. In einem
solchen Fall ist es auch denkbar einfach, anfallende Betriebsstunden zu ermitteln u. ins Verhältnis zu
der gemessenen jährlichen Wärmemenge zu setzen, da der tatsächliche Wärmebezug in einer
Hausanschlussstation zweifelsfrei ohne wesentliche Verluste garantiert werden kann.
Bei einer direkt befeuerten Anlage ist dies bereits wesentlich schwieriger, da ich in diesem Fall
jährlich geliefertes Gas oder die gelieferte jährliche Ölmenge mit den Betriebsstunden ins Verhältnis
setzen muss. Dabei bleibt natürlich der Wirkungsgrad der Umwandlung, sprich der Verbrennung,
unbeachtet.
Da in beiden Fällen (also Fernwärme u. direkte Befeuerung) besteht immer ausreichend Spielraum,
momentane Leistungen durch regeltechnische Verschaltungen zu verfälschen.
Auch bei diesen Verfahren finden äußere klimatische Einflüsse nur unzureichend Berücksichtigung.
Folglich raten wir auch hier von einer Anwendung ab.
Folglich empfehlen wir unseren Kunden, eine bedarfsgerechte u. abgestimmte
Heizlastberechnung.
Gern stehen wir Ihnen mit einer Erfahrung aus bundesweit insgesamt 34.500 sanierten
Wohnungen zur Verfügung.

 

Gotha, im November 2015

 

erstellt u. verfasst durch:
Dipl.‐Ing. f. Versorgungstechnik Jörg Müller/ Sachverständiger für Gebäudeenergieeffizienz (EIPOS)
Reg.‐Nr. 1199‐12‐2014