Ein Montageverbot für Gas- und Ölheizungen ab 2024 wird es laut dem Koalitionsausschuss nun doch nicht geben.
Dennoch gibt es in Bezug auf Heizungsanlagen einiges zu beachten, hierzu ein kurzer Überblick:
• Es soll keine Austauschpflicht für bestehende Heizungsanlagen geben.
• Öl- und Gasheizungen dürfen auch nach dem Jahr 2024 installiert werden.
• Neue Heizungen müssen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie zu betreiben sein
( z.B. Wasserstoff oder "Grüne-Gase").
• Staatliche Förderungen für Anschaffung und Installation moderner Heizsysteme.
• Bestimmte veraltete Ölheizungen müssen schon jetzt ausgetauscht werden
(z.B. 30 Jahre alte Heizungsanlagen).
• Wurden Ein- bzw. Zweifamilienhäuser oder Wohnungen vor dem 1. Februar 2002 erworben darf
die alte Ölheizung bleiben.
Der Gesetzentwurf soll dementsprechend überarbeitet und anschließend auf den Weg gebracht werden.