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Ein Montageverbot für Gas- und Ölheizungen ab 2024 wird es laut dem Koalitionsausschuss nun doch nicht geben.  

 

Dennoch gibt es in Bezug auf Heizungsanlagen einiges zu beachten, hierzu ein kurzer Überblick:

 

• Es soll keine Austauschpflicht für bestehende Heizungsanlagen geben.

• Öl- und Gasheizungen dürfen auch nach dem Jahr 2024 installiert werden.

• Neue Heizungen müssen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie zu betreiben sein

  ( z.B. Wasserstoff oder "Grüne-Gase").

• Staatliche Förderungen für Anschaffung und Installation moderner Heizsysteme.

• Bestimmte veraltete Ölheizungen müssen schon jetzt ausgetauscht werden

  (z.B. 30 Jahre alte Heizungsanlagen).

• Wurden Ein- bzw. Zweifamilienhäuser oder Wohnungen vor dem 1. Februar 2002 erworben darf

  die alte Ölheizung bleiben.

 

Der Gesetzentwurf soll dementsprechend überarbeitet und anschließend auf den Weg gebracht werden.